COVID_Sept2020

Informationsschreiben des ÖBV - 15.12.2020

Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen und Blasmusikverbänden,

es gibt unterschiedliche Interpretationen über die Auslegung der Verordnungen. Der Österreichische Blasmusikverband hat sich bis dato auf juristische Beratung und zusätzlich auf die Antworten des Krisenstabs im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gestützt, weil an dieser Stelle auch die Verordnungen erstellt werden.

Daneben gibt es nun auch eine Rahmenordnung der Österreichischen Bischofs-konferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (im Anhang), wonach bis zu vier Solisten bei öffentlichen Gottesdiensten liturgische Musik darbieten können. Diese ist vorerst gültig bis 6. Jänner 2021 und gibt allen Diözesen den Rahmen vor. Die Diözesanbischöfe haben noch die Möglichkeit, diese Regeln jeweils zu verschärfen (Bitte Regelungen der eigenen Diözese beachten!).

Laut Interpretation des Präsidenten der Kirchenmusikkommission der katholischen Kirche in Österreich, Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Karl Praßl, der maßgeblich für den Musikbereich den Rahmen definiert hat, kann ein vierstimmiges Bläserquartett auch als Solisten definiert werden. Im weitesten Sinne gehört für Prof. Praßl auch das Ritual der Beisetzung am Friedhof zum liturgischen Ablauf, womit die Begleitung mit einem Bläserquartett möglich ist. Die Höchstgrenze von 50 Personen insgesamt ist aber zu beachten.

Die umfangreichen Abklärungen mit dem Krisenstab und dem Kulturministerium haben eindeutig ergeben, dass im Zweifelsfall die Aussagen des Krisenstabs bindend sind und somit das Dokument der Kirche nicht der aktuell gültigen Verordnung entspricht.

Wir wurden informiert, dass es mit Gültigkeit ab 17.12.2020 eine neue Verordnung geben wird, laut der die Beschränkungen in der Liturgie aufgehoben werden, womit dann die Möglichkeiten laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz bzw. den Umsetzungen in den einzelnen Diözesen gefolgt werden kann und kleine Bläsergruppen möglich werden.

Dies bedeutet konkret:

  • Bläsergruppe (max. 4 Personen) im Rahmen einer liturgischen Feier ist ab 17.12.2020 möglich.
  • Laut Vorankündigung zur Verordnung wird es außerhalb des liturgischen Bereichs und des eigenen Haushaltsbereichs weiterhin nicht möglich sein mit Bläsergruppen zu musizieren. Die Infektionslage und die Sorge, dass es bei solchen Darbietungen, wie z.B. dem Turmblasen, zu Menschenansammlungen kommt, ist bei den Regierungsstellen zu groß.

Diese Nachricht stellt zumindest für den Bereich der Umrahmung von liturgischen Feiern eine gute Nachricht dar. Wir ersuchen trotzdem besonders auf die Abstandsregeln (2 Meter innerhalb der Mitglieder des Quartetts) und die Pflicht des Mund-Nasen-Schutzes bis zur Musikausübung und sofort wieder danach penibel zu achten.

Der ÖBV hält ausdrücklich fest, dass die Kirche auf ihre diesbezügliche Verantwortung und auf die Kontrolle der Maßnahmen hingewiesen wurde.


Ebenfalls zu beachten ist die massiv eingeschränkte Probenmöglichkeit. Es gelten die allgemeinen Ausgangsregeln, wonach sich auch im Privatbereich nur Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen dürfen, in einem Musikerheim beispielsweise gar nicht.

Über die Möglichkeiten, die nach Weihnachten bestehen werden, weil die angekündigte Verordnung bis 26. Dezember gültig sein wird, bemühen wir uns schnell nach Verfügbarkeit zu informieren.

Alle Maßnahmen, die zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens und damit zur Verhinderung von schweren Erkrankungen beitragen, werden vom ÖBV unterstützt. Zu den wirksamen Maßnahmen zählen mitunter auch die Corona-Tests, weil mit jeder infizierten symptomlosen Person, die so erkannt wird, von der weiteren Infektionskette ausgeschlossen werden kann. Dies trägt zu unser aller Wunschziel bei, weitere Lockerungen schneller zu erreichen.

Helfen wir bitte alle mit, weil es bei Infektionen nicht nur um einem selbst geht, sondern um alle Menschen, mit denen man Kontakt hat, auch mit den Liebsten. Wir schauen aufeinander in der Blasmusik.

Laufende Aktualisierungen unserer Informationen und weitere Empfehlungen findet man im Blasmusik-Wiki unter der Adresse https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

Wir wünschen allen Blasmusikerinnen und Blasmusikern frohen Mut und weiterhin eine besinnliche Advent- und Weihnachtszeit!

Bleibt alle gesund!
Mit zuversichtlichen und herzlichen Grüßen,

Erich Riegler
Präsident des ÖBV

Prof. Walter Rescheneder
Bundeskapellmeister

Helmut Schmid, MA
Bundesjugendreferent

> Informationsschreiben des ÖBV - 15.12.2020 als PDF
> Rahmenordnung der Österreichischen Bischofs­konferenz


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