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Ausschreibung 7. Bundeswettbewerb „Musik in Bewegung“ 2024

Die Stadt Bischofshofen und der Tourismusverband Bischofshofen werden den 7. Bundeswettbewerb „Musik in Bewegung“ ausrichten. Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) veranstaltet diesen Wettbewerb.

Die Veranstaltung findet am Freitag, dem 14. Juni, im Fußballstadion und am Samstag, dem 15. Juni 2024, im Auslauf der Sprungschanze statt. Die Stadt Bischofshofen und der Tourismusverband Bischofshofen tragen die Aufenthaltskosten (Quartier und Verpflegung) aller teilnehmenden Kapellen. Die Reisekosten hat jede teilnehmende Kapelle selbst zu tragen.

Die Nominierung der Kapellen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Landesverband (Stichtag: 30. November 2023). Es kann pro Mitgliedsverband nur eine Kapelle nominiert werden. Sollte es für einen Landesverband nicht möglich sein, eine Kapelle in der Stufe E zu nominieren, wäre es sehr wünschenswert, eine Kapelle in der Stufe D+2 zu nennen. Die beiden Stufen werden getrennt bewertet.

Spielgemeinschaften und Auswahlorchester sind nicht zugelassen.


Der Wettbewerb besteht für alle Kapellen aus zwei Teilen:

Teil 1 (Freitag)
Teil 1 entspricht der Stufe D des Marschmusikbewertungsreglements im ÖBV.
Die Kapellen treten in 5er- oder 7er-Reihe an.

Reihenfolge der Kriterien der Stufe D (Fußballstadion Bischofshofen):
❚ Antreten/Abmarschieren
❚ Halten und Abmarschieren mit klingendem Spiel
❚ Schwenkung (die gewählte Variante ist bei der Anmeldung anzugeben)
❚ Abfallen und Aufmarschieren (die gewählte Variante ist bei der Anmeldung anzugeben)
❚ Defi lierung nach rechts
❚ Breite Formation und Große Wende (die gewählte Variante ist bei der Anmeldung anzugeben)
❚ Enge Formation
❚ Marsch abreißen
❚ Halten
❚ Abtreten
Eine Abweichung von der in der Ausschreibung angegebenen Reihenfolge ist nicht möglich.
Der Marsch ist auswendig zu spielen.


Teil 2 (Samstag)
Teil 2 wird ausschließlich ein Showprogramm beinhalten.
❚ Jede Kapelle marschiert in Marschformation mit dem Defilierstreich in das Stadion (Auslauf der Sprungschanze). Dort kann sie ihre Anfangsaufstellung frei wählen. Nach der Vorstellung durch den Sprecher beginnt die Show.
❚ Im Showteil dürfen nur Musiker*innen mitwirken, die bereits im ersten Teil des Wettbewerbes aktiv dabei waren. Eine Abweichung der Musikeranzahl ist aus berücksichtigungswürdigen Gründen bis max. 10 % der Kapellenmitglieder möglich.
❚ Eine Angabe der Musikeranzahl für die Stufe D und die Beschreibung des Showprogrammes müssen vier Wochen vor dem Wettbewerb beim Bundesstabführer per E-Mail eingelangt sein.


Stufe E

  • Zeitvorgabe für das Showprogramm: mind. 8 und max. 10 Minuten.
  • Bei Unter- oder Überschreitung des Zeitlimits werden je 20 Sekunden im Ergebnis des Showteils Punkteabzüge durch den Juror erfolgen, der den Gesamteindruck bewertet. Unterbrechungen aufgrund des Applauses werden im Zeitrahmen nicht mitgerechnet.
  • Die Musikstücke im Showprogramm müssen mindestens drei unterschiedliche Charaktere aufweisen
  • (Geringfügige) Veränderungen im „Outfit“ der Kapelle während des Showprogrammes sind möglich.
  • Das Showprogramm bzw. die Choreographie ist von der jeweiligen Musikkapelle genauestens zu beschreiben und mit Skizzen zu unterlegen. Die Beschreibung dient den Juror*innen und dem Stadionsprecher als Unterlage, wobei für den Stadionsprecher zusätzlich ein „Kurztext“ mit einer Sprechzeit von etwa 45 Sekunden vorzubereiten ist.
  • Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der Kombination der beiden Wettbewerbsteile, wobei der Teil 1 (Stufe D) 35 % des Gesamtergebnisses beträgt. Der Teil 2 (Showprogramm) beträgt 65 % des Gesamtergebnisses.


Stufe D+2

  • Das Showprogramm besteht aus zwei Showelementen. Diese sind aus den vier vorgegebenen Showelementen (Herz,Stern, Olympische Ringe, Lyra) entsprechend den grafi schen Vorlagen (Abbildung 1 bis 4) zu formieren. Beim Showelement „Lyra“ (Abbildung 4) sollten der Korpus und die Querstange erkennbar sein. Die anderen Instrumententeile wie Saitenanzahl und Verzierungen sind frei wählbar.

 

 

 

 

  • Zeitvorgabe für das Showprogramm: max. 6 Minuten.
  • Bei Überschreitung des Zeitlimits werden je 20 Sekunden im Ergebnis des Showteils Punkteabzüge durch den Juror erfolgen, der den Gesamteindruck bewertet. Unterbrechungen aufgrund des Applauses werden im Zeitrahmen nicht mitgerechnet.
  • Die Musikstücke im Showprogramm müssen mindestens zwei unterschiedliche Charaktere aufweisen.
  • (Geringfügige) Veränderungen im „Outfit“ der Kapelle während des Showprogramms sind möglich.
  • Das Showprogramm bzw. die Choreographie ist von der jeweiligen Musikkapelle genauestens zu beschreiben und mit Skizzen zu unterlegen. Die Beschreibung dient den Juror*innen und dem Stadionsprecher als Unterlage, wobei für den Stadionsprecher zusätzlich ein „Kurztext“ mit einer Sprechzeit von etwa 35 Sekunden vorzubereiten ist.
  • Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der Kombination der beiden Wettbewerbsteile, wobei der Teil 1 (Stufe D) 60 % des Gesamtergebnisses beträgt. Der Teil 2 (Showprogramm) beträgt 40 % des Gesamtergebnisses.


Finale:

  • Bei der Siegerehrung hat jede Kapelle wieder in der originalen Tracht/Uniform aufzutreten.
  • Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse wird ein gemeinsames Spiel mit allen teilnehmenden Kapellen stattfinden.

> Ausschreibung als PDF.


Für den Österreichischen Blasmusikverband

Erich Riegler
ÖBV-Präsident

Erik Brugger
Bundesstabführer

Helmut Schmid
Bundeskapellmeister

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