Empfehlungen für gendergerechte Vorgangsweisen

Empfehlungen für gendergerechte Vorgangsweisen

Die Anerkennung der Diversität der Menschen und ein respektvoller Umgang miteinander
stehen für den ÖBV im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht (bzw. Geschlechtsidentität),
Alter, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder
Religion. Es ist wichtig, eine Sprache zu verwenden, die alle Formen einschließt und
niemanden ausschließt oder diskriminiert. Geschlechtergerechte Sprache wird verwendet, um
alle Menschen gleichermaßen zu berücksichtigen und zu respektieren. Aus diesem Grund hat der ÖBV eine Empfehlung für gendergerechte Vorgangsweisen im Österreichischen Blasmusikverband verfasst, die breit an die Empfehlungen des Bundeskanzleramts angepasst sind.

-> Hier geht's zu den Empfehlungen für gendergerechte Vorgangsweisen im Österreichischen Blasmusikverband

Texte sind dann gendergerecht formuliert, wenn die Geschlechter sprachlich sichtbar sind.
Dies ist für eine moderne und offene Vereinsführung von grundlegender Bedeutung. Die rechtliche Basis für die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern bilden die österreichische Bundesverfassung sowie internationale Bestimmungen, etwa die UNO-Konvention CEDAW (1980) zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung und eine Empfehlung des Europarats über die Beseitigung des Sexismus aus der Sprache (2019). Intergeschlechtliche Menschen haben nicht nur weibliche oder nur männliche Geschlechtsmerkmale. Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat sie rechtlich anerkannt und die Geschlechtskategorien weiblich und männlich daher erweitert. Seit September 2020 stehen für intergeschlechtliche Personen die Personenstandseinträge inter, offen oder divers zur Verfügung bzw. gibt es auch die Möglichkeit, keinen Eintrag zu haben.

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