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Musterstatuten für Musikvereine

Im Zuge der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes ist es nun möglich, dass Spenden an Musikkapellen in Österreich steuerlich absetzbar sind.

Um die Spendenabsetzbarkeit in rechtlicher Hinsicht abzusichern, muss der gemeinnützige Charakter in den Vereinsstatuten verankert sein.

Aus diesem Grund haben wir nun Musterstatuten für Musikvereine erstellt und von einem Fachjuristen, der auf Vereinsarbeit spezialisiert ist, prüfen und kommentieren lassen.

Diese Informationen sind im Blasmusik-Wiki unter folgendem Link zu finden: https://wiki.blasmusik.at/x/RQAmAg
(oder Suche nach „Musterstatuten“ im Blasmusik-Wiki unter wiki.blasmusik.at).

Für Musikvereine ist es unerlässlich, dass sie ihre eigenen Statuten prüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen. Nur so können sie die Spendenabsetzbarkeit nach dem neuen Gemeinnützigkeitsgesetz erreichen. Dazu können die oben erwähnten Musterstatuten hilfreich sein, in denen auch entsprechende Kommentare angebracht sind, worauf besonders zu achten ist.

Über den genauen aktuellen Stand der Umsetzungen des Spendenabsetzbarkeit und die Auswirkungen des Gemeinnützigkeitsgesetzes informieren wir weiterhin auf der Wiki-Seite: https://wiki.blasmusik.at/x/CoCnBw

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